Fragen und Antworten - wichtige Informationen für unsere Kunden

Allgemeine Abrechnungsfragen

 

1. Welche Verträge gibt es momentan?

Es gibt vor allem die Allgemeinen Preise und den Sonderpreis Regional. Der Sonderpreis Regional ist sinnvoll für Kunden, deren Jahresverbrauch über 6.000 kWh liegt. Dazu ist es erforderlich, dass die Kunden einen Sondervertrag mit uns abschließen. Kunden, die uns keinen schriftlichen Auftrag erteilen, werden zu den höheren Allgemeinen Preisen abgerechnet. Zum Sonderpreis Regional bieten wir als Zusatzprodukte den Jahresabschlag und den Festpreis an.

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2. Wie ermittelt die Gasanstalt meine monatlichen Abschläge?

Unser Ziel ist es, dass die Abschläge möglichst genau dem tatsächlichen Rechnungsbetrag entsprechen. Gelingt dies, entstehen den Kunden in der Jahresabrechnung keine Nachzahlungen.

Bei der Ermittlung der monatlichen Abschlagsbeträge berücksichtigen wir den Verbrauch in der Vergangenheit und den künftig zu erwartenden Verbrauch. Außerdem werden die aktuellen Preise und die jahreszeitlichen Temperaturschwankungen berücksichtigt.

Für Neukunden berechnen wir die Abschläge nach der Verbrauchsmenge des Vormieters oder aus Erfahrungswerten.

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3. Wie erstellt die Gasanstalt die Jahresabrechnung?

Während eines Abrechnungsjahres werden von den Kunden elf monatliche Abschlagsbeträge bezahlt. Im zwölften Monat erfolgt die Jahresablesung. Im Folgemonat erhalten die Kunden ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Dabei wird aus dem Verbrauch und dem Jahresgrundpreis der tatsächliche Rechnungsbetrag ermittelt. Der Unterschied zwischen dem Rechnungsbetrag und den gezahlten Abschlagsbeträgen wird entweder auf dem Kundenkonto gutgeschrieben oder - wenn der Rechnungsbetrag höher ist als die gezahlten Abschläge - dem Kundenkonto belastet.

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