Fragen und Antworten - wichtige Informationen für unsere Kunden

Gaspreise zum 1. Januar 2011

 

1. Wieso erhöht die Gasanstalt zum 1. Januar 2011 die Gaspreise?

Seit Oktober 2010 müssen wir mehr für unser Erdgas bezahlen. Bis Ende des Jahres 2010 können wir diese Steigerung noch selbst auffangen. Zum 1. Januar 2011 sind wir allerdings gezwungen unsere Verbrauchspreise für Erdgas um 0,83 Cent pro Kilowattstunde brutto zu erhöhen. Wir gleichen damit nur die Erhöhung unserer Einkaufspreise aus. Obwohl wir ständig daran arbeiten, günstige Konditionen im Einkauf zu erlangen und unsere internen Kosten so gering wie möglich zu halten, können wir uns von den Entwicklungen auf dem Energiemarkt nicht lösen.

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2. Muss ich aufgrund der Preisänderung zum 1. Januar 2011 meinen Zählerstand ablesen und mitteilen?

Ja, wir bitten Sie uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Anfang Dezember 2010 erhalten Sie mit der Post ein Zählerstandsformular zur Ablesung. Bitte füllen Sie dieses aus und senden es uns bis 15. Dezember 2010 zurück.

Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • per Post:
    Gasanstalt Kaiserslautern AG
    Postfach 2545
    67613 Kaiserslautern
  • per Fax: 0631 8001-900
  • per E-mail: ableser@gasanstalt.de
  • per Online-Service im Internet: www.gasanstalt.de
  • per Telefon: 0800 8001-333
  • oder persönlich:
    Kundencenter der Gasanstalt:
    Bismarckstraße 14, Kaiserslautern
    Mo.-Fr. 7.30 bis 16.30 Uhr
    Do. bis 18 Uhr
    Kundencenter der TWK:
    Burgstraße 11, Kaiserslautern
    Mo.-Fr. 8 bis 17 Uhr

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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3. Wie hoch ist meine monatliche Mehrbelastung?

Das hängt von Ihrem Verbrauch ab. Wir haben für Sie in der nebenstehenden Tabelle vier typische Verbrauchsgruppen mit den durch die Preisanpassung entstehenden monatlichen Mehrkosten zusammengestellt. Gerne informieren wir Sie über Ihre individuelle monatliche Mehrbelastung.

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4. Welcher Vertrag ist für mich der günstigste?

Das hängt von Ihrem Jahresverbrauch ab. Wenn dieser langfristig über 6.000 kWh liegt, dann ist der Sonderpreis Regional für Sie auf jeden Fall der günstigste. Für den Sonderpreis Regional (Sondervertrag) ist eine Unterschrift erforderlich. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Formular zum Abschluss des Sonderpreis Regional (Sondervertrag) zu oder Sie drucken es sich auf unserer Homepage aus. Bei einem Verbrauch von beispielsweise 15.000 kWh bedeutet dies eine jährliche Ersparnis von 43 Euro.

Bei einem Verbrauch bis 6.000 kWh ist die Abrechnung zu den Allgemeinen Preisen für Sie günstiger.

Wenn Ihr Jahresverbrauch um die Grenze von 6.000 kWh schwankt, treffen Sie mit der Lieferung zu Allgemeinen Preisen immer eine gute Wahl.

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5. Wie setzt sich der Gaspreis der Gasanstalt ab 1. Januar 2011 zusammen?

1011_gaspreiszus_400Der Gaspreis der Gasanstalt setzt sich aus vier Komponenten zusammen: Energiebezug, Steuern/Abgaben, Netznutzung sowie Abrechnung/Vertrieb. Der Energiebezug macht bei einem typischen Kunden unserer Gesellschaft 46 Prozent aus. 26 Prozent beanspruchen die Steuern und staatlichen Abgaben. Die Netznutzung (26 Prozent) wird von der Landesregulierungsbehörde genehmigt. Für Abrechnung und Vertrieb bleiben 2 Prozent.


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6. Welche Wahlmöglichkeiten bietet die Gasanstalt ihren Kunden?

Wir bieten im Rahmen unseres Sonderpreises Regional zwei Angebote an:
Festpreisvertrag :
Es besteht die Möglichkeit zu bestimmten Zeitpunkten einen Festpreisvertrag mit uns abzuschließen.
Jahresabschlag:
Anstelle von elf monatlichen Abschlägen zahlen die Kunden einen Abschlag im Voraus auf den Jahresverbrauch. Dafür gewähren wir einen Rabatt von 0,30 Cent pro Kilowattstunde (inkl. MwSt.) auf den Verbrauchspreis.
 

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